OP

Informationen zur Onlinebehandlung

 

Allgemeine Informationen rund um die Onlinetherapie

Über den Menüpunkt Anmeldung zur Onlinetherapie auf unserer Homepage können Sie sich zur Onlinetherapie anmelden.
Wir nehmen dann schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf, um einen Termin zu vereinbaren.

Nach erfolgter Terminvereinbarung benötigen wir von Ihnen eine aktuelle Heilmittelverordnung, die Sie von Ihrem Arzt erhalten. Außerdem benötigen wir einen ausgefüllten und unterschriebenen Behandlungsvertrag, den wir Ihnen vorab per E-Mail senden.

Zur Durchführung der Onlinetherapie benötigen Sie einen Internetanschluss, eine E-Mailadresse sowie ein internetfähiges Gerät mit einer Webcam. Zum vereinbarten Therapiezeitpunkt erhalten Sie von uns per E-Mail einen Link zur Onlinesitzung. Diesen müssen Sie lediglich in der E-Mail anklicken und schon kann es losgehen. Es ist keine zusätzliche Software oder Installation nötig.

Sollten Therapiematerialien für eine Therapiestunde benötigt werden, senden wir Ihnen diese vorab per E-Mail zu.
 

 

Weitere Informationen für privat Versicherte und Beihilfeempfänger

Sollten Sie privat versichert sein, reicht es aus, wenn Sie uns die benötigte Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt eingescannt per E-Mail zukommen lassen.
Nach Beendigung der Heilmittelverordnung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen weitere Informationen zum Thema Kostenerstattung an die Hand geben. Zu Beginn Ihrer Behandlung schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag auf Grundlage der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten) ab.

Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für Logopäden, wie z.B. mit den gesetzlichen Krankenkassen, existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Die GebüTh sowie die Berufsverbände orientieren sich an den Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und empfehlen einen Steigerungssatz von 1,8 bis 2,3. Wir nehmen für unsere privaten Behandlungen den 1,5 fachen Satz und liegen damit unterhalb der Empfehlungen.

Bitte vergewissern Sie sich daher im Vorfeld, welchen Anteil von den entstehenden Kosten für eine Heilmittelbehandlung von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. von der Beihilfe übernommen werden und welchen Teil der Kosten Sie selbst tragen müssen. Dies ist je nach abgeschlossenem Tarif und von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Sie finden diese Information in Ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen. Liegt der Prozentsatz der übernommenen Heilmittelbehandlungen z.B. bei 100% und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbeteiligung vereinbart, so muss Ihre Krankenkasse Ihre Rechnung ungemindert übernehmen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der Rechnung für therapeutische Heilbehandlungen kürzen. In vielen Fällen erfolgt dies zu Unrecht. Dies wurde auch schon in vielen Gerichtsurteilen in den letzten Jahren bestätigt.

Diese Urteile finden Sie auf der Seite www.privatpreise.de/patienten/versicherung-zahlt-nicht/quellen-urteile. Auf der Seite www.privatpreise.de finden Sie auch viele weitere detaillierte Informationen und Tipps zum Umgang mit Ihrer privaten Krankenversicherung, sowie ein Muster für ein Widerspruchsschreiben.

 

Weitere Informationen für gesetzlich Versicherte

Sollten Sie gesetzlich versichert sein, sehen die gesetzlichen Krankenkassen es vor, dass die erste Therapiestunde (Diagnostik) vor Ort in der Praxis stattfinden muss. Daher müssen Sie zum ersten Termin in eine unserer Praxen kommen. Die weiteren Therapieeinheiten können dann ebenfalls problemlos als Onlinetherapie stattfinden.

Zur Bestätigung der durchgeführten Therapieeinheit benötigen wir von Ihnen dann lediglich eine kurze Bestätigungsemail nach jeder Behandlung. 


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